MEDINSTRUKT > AED / Defibrillator im Betrieb

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Bei einer Herz-Lungen-Wiederbelebung zeigen die Studienlagen eindeutig, dass eine frühe Defibrillation mit einem deutlich erhöhten Überleben einhergeht. Aus diesem Grund finden sich immer mehr AEDs (Automatisierte Externe Defibrillation) im öffentlichen Raum und in Unternehmen. Sie überlegen sich einen AED / Defibrillator im Betrieb zu etablieren? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Aspekte, die es zu bedenken gibt.

Ist ein Defibrillator Pflicht im Unternehmen?

In Deutschland gibt es keine Pflicht, Defibrillatoren im betrieblichen Bereich vorzuhalten. Selbst Großunternehmen müssen keinen Defibrillator vorhalten. Die Anschaffung von Defibrillatoren ist daher freiwillig und liegt im Ermessen des Unternehmers.

Entscheidung über die Anschaffung eines Defibrillators

Grundlage für die Überlegung einen Defibrillator anzuschaffen kann zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung sein. Diese wiederum kann zum Beispiel folgende Punkte enthalten:

  • Größe des Betriebes sowie Anzahl der Beschäftigten
  • Gegebenenfalls der Altersdurchschnitt der Beschäftigten
  • Eventueller Kunden- oder Publikumsverkehr
  • Besondere betriebsinterne Gefahren wie zum Beispiel elektrischer Strom
  • Zurückliegende Ereignisse
  • Anfahrtszeiten des öffentlichen Rettungsdienstes

Diese Aufzählung stellt nur ein Beispiel dar und kann dem jeweils örtlichen Gefahrenpotenzial angepasst werden.

Ein AED rettet wirklich Leben

Neben der Entscheidung über eine Gefahrenanalyse, muss jedem Verantwortlichen bewusst sein, dass nur eine Defibrillation ein Kammerflimmern beenden kann. In unserem ausführlichen Artikel über die Defibrillation beim Kammerflimmern, finden Sie viel Hintergrundwissen zu diesem Thema.

Neben dem rationalen Aspekt, sollte auch der emotionale Aspekt nicht vernachlässigt werden. Mitarbeiter erfahren eine immense Wertschätzung, wenn sich die Unternehmensführung für die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter einsetzt.

Anschaffung, Kosten und Folgekosten

Defibrillatoren werden von diversen Herstellern in unterschiedlichen Ausführungen mit unterschiedlichem Zubehör in verschiedenen Preiskategorien angeboten. Die einfache Handhabung haben alle Geräte gemein. Sie sollten sich im Vorfeld genau überlegen, in welchem Bereich Ihr AED zum Einsatz kommen soll. Dementsprechend sollte das Gerät ausgewählt werden.

Dennoch unterscheiden sich die Preise teilweise erheblich. Dies liegt unter anderem an der Qualität der verbauten Komponenten. Auch zusätzliche Funktionen schlagen sich im Preis nieder. So gibt es bei einigen Geräten einen Kindermodus mit verringerter Energiemenge, welcher ideal für Unternehmen mit betriebsinternen Kindergärten ist. Auch Feedbacksysteme halten immer mehr Einzug und diese haben ebenfalls ihrem Preis. Der Staub- und Spitzwasserschutz ist bei vielen Geräten unterdessen Standard. Gerade wenn die Ersthelfer und Betriebssanitäter auch im Außenbereich und auf Baustellen aktiv sind, rentieren sich die Mehrkosten.
Neben den Anschaffungskosten des Gerätes sollten auch die Folgekosten für den laufenden Betrieb bei der Entscheidung für ein bestimmtes Gerät berücksichtig werden. Diese beinhalten unter anderem die regelmäßige Wartung des Gerätes und den Austausch von zum Beispiel abgelaufenen Batterien oder entladenen Akkumulatoren.

Wer darf einen Defibrillator anwenden

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, wer einen Defibrillator anwenden darf. Dies bedeutet, dass jeder einen zur Verfügung stehenden Defibrillator im Rahmen der Wiederbelebung einsitzen darf und auch soll.

Jedoch empfiehlt es sich, die Anwendung des Defibrillators im betrieblichen Umfeld in die Hände der betrieblichen Ersthelfer zu legen. Dafür sprechen mehrere Aspekte. Im Rahmen der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung werden die Ersthelfer nicht nur in der grundlegenden Herz-Lungen-Wiederbelebung, sondern auch in der praktischen Anwendung des Defibrillators Aus- und regelmäßig Fortgebildet. Hierbei werden den Ersthelfern die Funktion eines Defibrillators sowie mögliche Gefahren und die praktische Anwendung im Rahmen der Wiederbelegung in Theorie und Praxis vermittelt. Außerdem werden Ersthelfer nochmals zusätzlich betriebsintern regelmäßig im Umgang mit dem Defibrillator unterwiesen.

Betriebsinterne Unterweisung im Umgang mit dem Defibrillator

Diese Unterweisung der Ersthelfer hat regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, zu erfolgen. Dabei sollten insbesondere folgende Themen angesprochen werden:

  • Gerätespezifische, auf den im Betrieb verwendeten AED zugeschnittene, Themen wie zum Beispiel Besonderheiten des entsprechenden Gerätes oder wer Ansprechpartner für den Defibrillator ist.
  • Informationen zum innerbetrieblichen Notfallmanagements. Hier sollte besonderes Augenmerk auf die Standorte der Defibrillatoren und die Notrufmöglichkeiten gelegt werden.
  • Innerbetriebliche Besonderheiten beim Umgang mit dem Defibrillator. Zum Beispiel eine in besonderen Bereichen des Betriebes herrschende explosionsgefährliche Atmosphäre, da Defibrillatoren nicht Explosionsgeschütz, kurz auch Ex-geschützt genannt, sind.
  • Handhabung und Umgang mit dem Defibrillator.

Grundlage stellt immer die jeweilige Betriebsanweisung zum Defibrillator dar. Die Aufzählung ist daher nicht abschließend, sondern ist an die jeweiligen innerbetrieblichen Bedürfnisse anzupassen.

Mit der regelmäßigen Durchführung der Unterweisung ist eine geeignete Person zu betrauen. Diese richtet sich nach Verfügbarkeit im Betrieb und kann zum Beispiel vom Betriebsmediziner oder medizinischem Fachpersonal, aber auch von der für den Defibrillator zuständigen Person wahrgenommen werden.

Alle übrigen Mitarbeiter sind mindestens einmal im Jahr im Rahmen der Unterweisung Erste Hilfe im Betrieb über die Standorte der Defibrillatoren und die Erreichbarkeit der Ersthelfer zu informieren.

Beauftragte Person für den Defibrillator

In der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist festgelegt, dass der Betreiber eines Medizinproduktes, in unserem Fall eines Defibrillators, für deren sichere und ordnungsgemäße Anwendung zu sorgen hat. Um dies zu gewährleisten, ist eine geeignete Person zu beauftragen. Zu dessen Aufgaben können unter anderem die regelmäßige Sichtkontrolle des Defibrillators gehören, der regelmäßige Austausch von abgelaufenen Klebeelektroden und entladenen Batterien, sowie die Zuführung der Defibrillatoren zur regelmäßigen sicherheitstechnischen Kontrolle.

Richtiger Standort, Aufbewahrung und Kennzeichnung

Als richtiger Standort bieten sich sowohl zentrale, von allen gut und schnell erreichbare Standorte, Orte mit hohem Personenaufkommen, wie Eingangs- oder Empfangsbereiche, aber auch Bereiche mit besonderen Gefahrenpotentiale an.

Defibrillatoren sollten stets so angebracht werden, dass sie jederzeit erreichbar und leicht von jedem zu entnehmen sind.

Um das schnelle Auffinden der Defibrillatoren zu erleichtern, sind die Aufbewahrungsorte eindeutig und jederzeit gut sichtbar zu kennzeichnen. Hierfür ist gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ das Rettungszeichen E010 „Automatisierter Externer Defibrillator“ vorgesehen.

Rettungszeichen E010 „Automatisierter Externer Defibrillator“

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) bei Defibrillatoren

Defibrillatoren verfügen heutzutage in aller Regel über eine Selbsttestfunktion. Dieser Selbsttest überprüft regelmäßig alle wichtigen Funktionen des Defibrillators und zeigt dem Nutzer den aktuellen Betriebszustand an.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung schreibt darüber hinaus jedoch im betrieblichen Bereich eine regelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle (kurz STK genannt) vor. Paragraf 11 spricht dabei von spätestens alle zwei Jahre.

Dabei wird der Defibrillator einmal komplett einschließlich der Messfunktion geprüft und ein Prüfprotoll erstellt. Gegebenenfalls festgestellte Mängel werden behoben und notwendige Updates durchgeführt.

Die sicherheitstechnische Kontrolle darf nur von speziell dazu befähigten Personen durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Defibrillator immer voll Einsatzbereit ist und im Notfall auch einwandfrei funktioniert. Sicherheitstechnische Kontrollen werden sowohl von verschiedenen Firmen angeboten oder können im Rahmen von Wartungsverträgen durch die Hersteller oder Vertreiber durchgeführt werden.

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