MEDINSTRUKT > Aufbau deutsches Feuerwehrwesen im Überblick

MEDINSTRUKT > Aufbau deutsches Feuerwehrwesen im Überblick

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Berufsfeuerwehr und einer Betriebsfeuerwehr? Wie ist die Führungsstruktur aufgebaut?  Seit wann gibt es Feuerwehren in Deutschland? Dies und vieles mehr erfahren Sie in unserem Beitrag. Wir möchten Ihnen den Aufbau des deutschen Feuerwehrwesens näher bringen. Jeder Brandschutzhelfer und Verantwortliche im Brandschutz sollte wissen, mit wem er im Brandfall zusammen arbeitet.

Geschichte des Feuerwehrwesens

Die Geschichte des organisierten Feuerwehrwesens geht auf die Zeit der alten Römer zurück. Aufgrund der zunehmenden Verstädterung wurde ein schnelleres Eingreifen bei Bränden notwendig. Dies konnte nicht mehr durch Bürger mit einfachen Wassereimern geleistet werden, sondern wurde Aufgabe des kasernierten Militärs.

Aus der heutigen modernen Welt, auch hier in Deutschland, ist die Feuerwehr gar nicht mehr wegzudenken. Jeder kennt die roten Einsatzfahrzeuge die immer dann anrücken, wenn Leben in Gefahr sind oder Sachwerte geschützt werden müssen.

Doch wer ist sich wirklich bewusst, was hinter dem organisierten Feuerwesen in Deutschland steckt?

Anfänge des deutschen Feuerwehrwesens

Die ersten Feuerwehren in Deutschland entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts als freiwillige Feuerwehren und gründeten sich meist aus den örtlichen Turnvereinen. Bereits 1851 erkannte das immer größer werdende Berlin die Notwendigkeit eines professionellen Brandschutzes und stellte die erste Berufsfeuerwehr mit hauptamtlichen Berufsfeuerwehrmännern in Deutschland auf. Um die 1870er Jahre erkannten auch viele Unternehmer die Notwendigkeit eines betrieblichen Brandschutzes zur Sicherung ihrer Betriebe und Unternehmenswerte.

Egal ob es in der eigenen Küche oder im Unternehmen brennt, wir sind auf die Feuerwehren angewiesen.  Dank des guten Feuerwehrwesens in Deutschland, haben wir weltweit mit am wenigsten Tote durch Brände. 

Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus

Einen einschneidenden Wandel erlebte das deutsche Feuerwehrwesen in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Feuerwehren blieben von der Vereinheitlichung, Gleichschaltung und Instrumentalisierung ebenso wenig verschont, wie alle anderen Organisationen im dritten Reich. Sie wurden schließlich in die Polizei eingegliedert und bereits auf den bevorstehenden Krieg vorbereitet. Vor allem in der Zeit von 1940 bis 1945 kämpfte die „Feuerlöschpolizei“ in ganz Deutschland gegen die Folgen der Luftangriffe. Beim Versuch die oft verheerenden Brände zu bekämpfen und Menschenleben zu retten hatte die Feuerwehr genauso wie die Zivilbevölkerung große Opfer zu bringen.

Feuerwehren in der Nachkriegszeit

Nach Kriegsende musst die Feuerwehr genauso wie die meisten anderen Behörden und Organisationen wieder neu aufgebaut werden. Das Feuerwehrwesen war vor allem in der Anfangszeit stark von den jeweiligen Besatzungsmächten geprägt. Wo nicht genug Männer für den Feuerlöschdienst zur Verfügung standen oder die Militärpräsenz hoch war, wurde der Brandschutz auch schon mal von den Besatzungsmächten selbst sichergestellt.

Die sich neu organisierten freiwilligen Feuerwehren waren oft noch mit Fahrzeugen und Ausrüstung aus Kriegszeiten ausgerüstet, wo nicht genug Material zur Verfügung stand halfen die Besatzungsmächte aus.

In größeren Städten wurden wieder Berufsfeuerwehren aufgestellt und zusammen mit den freiwilligen Feuerwehren entwickelte sich das heutige Feuerwehrsystem.

Organisation des deutschen Feuerwehrwesens

Das Feuerwehrwesen ist heute im föderalen Deutschland Ländersache, was sich in den verschiedenen Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer wiederspiegelt.

Dabei wird zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Feuerwehren unterschieden.

Öffentliche Feuerwehren

Als öffentliche Feuerwehren werden alle Feuerwehren bezeichnet, die gemäß der Landesfeuerwehrgesetze von öffentlicher, also gemeindlicher oder städtischer Seite, aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten werden müssen.

  • Freiwillige Feuerwehren, die von allen Städten und Gemeinden aufgestellt werden, bilden dabei die Grundlage. In freiwilligen Feuerwehren leisten freiwillige Bürger ohne Bezahlung ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte werden hierzu in ihrer Freizeit ausgebildet und müssen sich ebenfalls in ihrer Freizeit in Übung halten. Im Einsatzfall werden die Freiwilligen über Sirene, Funkmeldeempfänger oder Handy zu jeder Tages- und Nachtzeit alarmiert. Zur Nachwuchsgewinnung werden Jugend- und auch Kinderfeuerwehren betrieben, in welchen der zukünftige Feuerwehrnachwuchs bereits auf ihre zukünftige Mitwirkung in der freiwilligen Feuerwehr vorbereitet werden.
  • Sollten nicht genügend freiwillige Bürger bereits sein, ehrenamtlich Feuerwehrdienst zu leisten, ist die Kommune gezwungen geeignete Bürger zum Feuerwehrdienst zu verpflichten. Man spricht dann von Pflichtfeuerwehren. Derzeit sind derartige Maßnahmen die Ausnahme, so dass nur in sehr, sehr wenigen Fällen Feuerwehrkräfte zum Dienst verpflichtet werden müssen.
  • Wenn freiwillige Feuerwehren hauptamtliche Kräfte einstellen, spricht man innerhalb der freiwilligen Feuerwehr von sogenannten Hauptamtlichen Wachen. Dies kann zum Beispiel im Falle gesteigerter Einsatzzahlen zur Entlastung der ehrenamtlichen Kräfte erfolgen.
  • Übersteigt die Zahl der Einwohner einer Stadt einen in den jeweiligen Landesgesetzen festgeschriebenen Wert, in der Regel 100 000 Einwohnern, ist eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Hier leisten nur speziell eingestellte und ausgebildete Feuerwehrbeamte in mehreren Schichten ihren Bereitschaftsdienst auf den Feuerwachen und können im Alarmierungsfall sofort ausrücken. Zur Unterstützung der hauptamtlichen Einsatzkräfte werden in Städten mit Berufsfeuerwehren trotzdem freiwillige Feuerwehren mit ehrenamtlichen Feuerwehrleuten vorgehalten.

Nichtöffentliche Feuerwehren

Die nichtöffentlichen Feuerwehren werden ebenfalls in den Landesfeuerwehrgesetzen geregelt und immer dann aufgestellt, wenn besondere Belange oder Gefahren die Aufstellung einer eigenen Feuerwehr notwendig machen. Gängige Beispiele sind hier zum Beispiel Flughäfen, Industriebetriebe oder Raffinerien.

  • Werkfeuerwehren sind mit einer öffentlichen Feuerwehr vergleichbar und damit von der jeweiligen Aufsichtsbehörde der Länder anerkannt.
  • Betriebsfeuerwehren sind nicht von den Aufsichtsbehörden anerkannt.

Werk- und Betriebsfeuerwehren zeichnen sich dadurch aus, dass sie speziell auf die im Unternehmen vorherrschenden Gefahren abgestimmt sind, was bei den örtlichen öffentlichen Feuerwehren in der Regel nicht der Fall ist. So werden auf Flughäfen spezielle Flugfeldlöschfahrzeuge mit einer großen Menge Löschwasser und Schaummittel benötigt, die schnell am Unglücksort sein können. Dies kann von öffentlichen Feuerwehren nicht geleistet werden.

Oft kommen hier speziell ausgebildete hauptamtliche Feuerwehrkräfte im Schichtdienst zum Einsatz, zur Unterstützung oder bei kleineren Werks- und insbesondere bei Betriebsfeuerwehren findet man auch freiwillige Einsatzkräfte, die sich aus der Belegschaft rekrutieren.

Militärfeuerwehren

Eine Besonderheit bilden die militärischen Feuerwehren in Deutschland, die von der Bundeswehr und in Deutschland stationierter ausländischer Streitkräfte überall dort betrieben werden. Diese unterliegen nicht den Feuerwehrgesetzen der Länder. Sie werden immer dann aufgestellt, wenn spezielle militärische Belange wie Geheimhaltung, spezielle Gefahren oder der militärische Auftrag den Einsatz externer Feuerwehrkräfte erschweren oder sogar ausschließen würde.

Wie lange dauert es, bis die Feuerwehr zu mir kommt?

Wer schon mal auf Hilfe durch die Feuerwehr warten mussten, berichtet oft davon das ihm die Zeit des Wartens sehr lange vorkam.

Daher ist es wichtig zu wissen, was bei einer Alarmmeldung im Hintergrund, also ohne, dass es der Betroffene mitbekommt, passiert.

Zuallererst muss der Notfall bei der Leitstelle über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. Anschließend werden die benötigten Einsatzkräfte alarmiert. Bei freiwilligen Feuerwehren ist zu bedenken, dass sich die Einsatzkräfte erst von Zuhause, aus der Arbeit oder der Freizeitbeschäftigung auf den Weg zum Feuerwehrhaus machen müssen, bevor sie zur Einsatzstelle ausrücken können. Sie sind nicht wie ihre hauptamtlichen Kameraden ständig in Bereitschaft, um nach Alarmierung sofort auszurücken.

Hilfsfrist

Die Zeit, die zwischen Beginn des Notrufes und dem Eintreffen der Einsatzkräfte am Schadensort vergeht, ist in den Landesfeuerwehrgesetzen geregelt und wird Hilfsfrist genannt. In Bayern beträgt die Hilfsfrist aktuell zehn Minuten. Bedenkt man was hinter all dem steckt, verwundert es nicht das jede auch noch so kleine Gemeinde eine Feuerwehr unterhalten muss, um schnell Hilfe leisten zu können. In größeren Städten wären die Einhaltung allein aufgrund der langen Wege und der Vielzahl an Einsätzen ohne hauptamtliche Kräfte der Berufsfeuerwehren, die ständig auf den Feuerwachen in Bereitschaft sind, nicht möglich.  

Organisation an der Einsatzstelle – wer hat das Sagen bei einem Feuerwehreinsatz?

Die Abläufe an Einsatzstellen folgen festgelegten Strukturen und Hierarchien. Der Einsatzleiter trägt dabei die Verantwortung. Alle Informationen laufen bei ihm zusammen und er ist Ansprechpartner für externe Kräfte. Zur besseren Übersichtlichkeit werden der Einsatzleiter und die ihm unterstellten Führungskräfte speziell gekennzeichnet. Dies geschieht heutzutage ziemlich Flächendeckend durch farbliche Überwurfwesten mit entsprechender Aufschrift.

Man unterscheidet dabei verschiedene Führungskräfte:

  • Gruppenführer (in der Regel durch eine blaue Weste gekennzeichnet) als Führer der taktischen Grundeinheit der Feuerwehr. Hierbei handelt es sich um eine Löschgruppe. Diese besteht aus neun Einsatzkräften und ist meist Fahrzeuggebunden, daher ist der Gruppenführer in der Regel auch der Fahrzeugführer. Vor allem bei Berufsfeuerwehren aber auch bei freiwilligen Feuerwehren kann es vorkommen, dass Fahrzeugbedingt nur eine Staffel aus sechs Einsatzkräften ausrückt, man spricht dann äquivalent vom Staffelführer.
  • Zugführer (in der Regel durch eine rote Weste gekennzeichnet) als Führer mehrerer taktischer Einheiten, zum Beispiel mehrerer Löschgruppen. Gerade bei Berufsfeuerwehren obliegt dem Zugführer oft die Einsatzleitung, wenn nur ein Löschzug im Einsatz ist.
  • Einsatzabschnittsleiter (in der Regel gekennzeichnet durch eine weiße Weste) als Teileinsatzleiter eines bestimmten Teilbereiches oder Abschnittes einer großen oder weitläufigeren Einsatzstelle. Einsatzabschnittsleiter werden oft dann bestimmt, wenn die Einsatzstelle nicht mehr durch einen Einsatzleiter allein überblickt werden kann.
  • Einsatzleiter (in der Regel durch eine weiße oder gelbe Weste gekennzeichnet) als gesamtverantwortlicher für den Einsatz. Bei freiwilligen Feuerwehren wird die Funktion des Einsatzleiters meist vom örtlichen Feuerwehrkommandanten oder dessen Stellvertreter wahrgenommen, bei größeren Einsatzlagen aber auch durch Führungskräfte auf Stadt- oder Landkreisebene. Bei Berufsfeuerwehren übernehmen vor allem bei größeren oder speziellen Einsatzlagen Feuerwehrbeamte des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes die Einsatzleitung.

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