MEDINSTRUKT > Aufbau Rettungsdienst

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Jeden Tag fahren an uns einige Fahrzeuge aus dem Rettungsdienst mit Blaulicht und Martinshorn vorbei. Aber warum sind denn so viele unterschiedliche Fahrzeugen aus dem Rettungsdienst unterwegs? Jeder kennt den kleinen PKW mit Blaulicht oder auch den großen „Kastenwagen“. Wofür sind denn die unterschiedlichen Fahrzeuge da, beziehungsweise von wem werden diese denn überhaupt besetzt? Die nächsten Absätze beschäftigen sich mit dem Aufbau des Rettungsdienstes in Deutschland.

 

Der Krankentransportwagen (KTW) DIN EN 1789 Typ A

Auf dem Krankenwagen ist der Rettungssanitäter die verantwortliche Person. Dies ist eine Qualifikation, die innerhalb einiger Monate erhalten werden kann. Mit dem Krankenwagen werden nicht zeitkritische Transporte durchgeführt. D. h. Montags, Mittwochs und Freitags muss eine Person immer zur Dialyse? Dann ist dies das richtige Fahrzeug. Genauso bei einer Einweisung vom Hausarzt im Laufe des Tages oder auch die Heimfahrt nach einem Krankenhausaufenthalt. Von der medizinischen Qualifikation abgesehen, besitzen die Fahrzeuge als Mindestausstattung einen Notfallkoffer, Sauerstoff und Überwachungsmöglichkeiten. Dies geht über eine Blutdruckmessung, Pulsoxymetrie und ein EKG. Selbst für einen Notfall wie die Reanimation ist das dazugehörige Material vorhanden

Der Rettungstransportwagen (RTW) DIN EN 1789 Typ C

Hier ist die verantwortliche Person aktuell noch der Rettungsassistent. Diese Berufsausbildung ist nach 2 Jahren abgeschlossen. In Zukunft wird sich die verantwortliche Person auf dem RTW ändern. D.h. es wird der Notfallsanitäter. Dies ist eine dreijährige Berufsausbildung. Der Rettungswagen kommt zu allen Notfalleinsätzen. Egal ob es der Brand ist, die gestürzte Person oder die Wiederbelebung. Dieses Fahrzeug fährt mit Sondersignal an den Einsatzort. Falls ein Fahrzeug hinter Ihnen mit Sondersignal im Straßenverkehr ist, bilden Sie die Rettungsgasse. Wie diese richtig funktioniert? Siehe Thema Rettungsgasse

 

Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) DIN EN 75079 im Rettungsdienst

Der Notarzt wird mit einem kleineren PKW auch mit Sondersignal zu dem Einsatzort gefahren. Er wird zu den lebensbedrohlichen Einsätzen gerufen, d.h. dem Herzinfarkt, der Herz-Lungen-Wiederbelebung oder dem Sturz aus großer Höhe. D.h. sagen Sie beim Notruf absetzen: „die Person ist gestolpert und gestürzt“ kommt ein RTW. Ist die Person aber bewusstlos, müssen Sie dieses mit dazu sagen, da dann der Notarzt mit alarmiert wird.

Sie wollen wissen wen Sie über welche Nummer erreichen? Siehe Thema „Viele Nummern, welche ist wofür nötig?“

 

Der Notarztwagen (NAW) DIN EN 1789 Typ C

Er entspricht dem Kompaktsystem. D.h. hier ist ein Notarzt mit dabei und ein Rettungsassistent oder Notfallsanitäter. Dieses Fahrzeug wird den Patienten dann auch transportieren. Der Vorteil ist, dass immer ein eingespieltes Team auf dem Fahrzeug ist und nicht im Vergleich zum NEF und RTW unterschiedliche Besatzungen aufeinandertreffen.

Berufsgruppen

Da es viele verwirrenden Bezeichnungen für die unterschiedlichen Berufsgruppen gibt, haben wir die geläufigsten beschrieben. Um es zu vereinfachen verzichten wir auf de Geschlechtergerechte Form in den Berufsgruppen.

Der Sanitätshelfer A/B/ C

Je nach Anbieter unterschiedliche Lehrgangsinhalte und kann zwischen 48 bis 80 Stunden dauern. Die Voraussetzung ist ein Erste-Hilfe-Kurs (9 UE). In dem Lehrgang wird tiefgehend in die Anatomie und Physiologie eingegangen und erweiterte Maßnahmen wie Blutzucker messen und Blutdruck messen erklärt und geübt. Sanitätshelfer werden meist auf Sanitätsdienste mit eingesetzt, um den Patienten zu versorgen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Meist haben die freiwilligen Feuerwehren auch einen Sanitätshelferschein.

Der Rettungsdiensthelfer (RDH)

Die Ausbildung dauert 320 Stunden. Wobei 160 Stunden theoretische Ausbildung entsprechen und die restlichen 160 Stunden sind je nach Bundesland unterschiedlich. Zum Teil werden 160 Stunden nur auf der Rettungswache absolviert, in anderen Bundesländern werden die 160 Stunden auf zweimal 80 Stunden gesplittet. Ein Teil wird im Krankenhaus absolviert und ein Teil auf der Rettungswache.

Rettungsdiensthelfer werden vorwiegend als Fahrer im Krankentransport mit einem dazugehörigen Rettungssanitäter eingesetzt.

Die theoretischen Grundlagen entsprechen nahezu denen, eines Rettungssanitäters.

Der Rettungssanitäter (RS)

Hierbei werden in 160 Stunden die Grundlagen der Notfallmedizin geschult und die Technische Rettung einer lebensbedrohlich erkrankten oder verletzen Person. Des Weiteren gehören jeweils 160 Stunden in der praktischen Ausbildung auf einer Intensivstation und Anästhesie bzw. auf einer Rettungswache mit dazu. Zum Schluss kommt der Abschlusslehrgang mit 40 Stunden mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung mit dazu. Der Rettungssanitäter ist die verantwortliche Person auf einem Krankentransportwagen. Er ist auch Teil des Teams eines Rettungstransportwagen, eines Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges.

Der Rettungsassistent (RA)

Ist die erste staatlich anerkannte Ausbildung im Rettungsdienst. Sie war bis 2014, die höchste nicht ärztliche Ausbildung in der präklinischen Notfallmedizin. Seit 2014 gibt es keine neue Ausbildung zum Rettungsassistenten, sondern seitdem gibt es die dreijährige Berufsausbildung zum Notfallsanitäter. Die Ausbildung des Rettungsassistenten bestand aus 1200 Stunden Theorie und 1600 Stunden Praxis an einer Lehrrettungswache. Die Aufgaben sind den Patienten eigenständig zu versorgen bis ein Notarzt eintrifft, dem Notarzt zu assistieren und eigenverantwortlich Einsätze zu leiten.

Der Notfallsanitäter (NFS) – neu im Rettungsdienst

Der Notfallsanitäter ist seit dem Start der Ausbildung 2014 die höchste nicht ärztliche Berufsausbildung im Rettungsdienst. Sie ist eine dreijährige Ausbildung mit theoretischen Teilen an einer Schule und praktischen Teilen an einer Lehrrettungswache und in einem Krankenhaus.

Im Notfallsanitätergesetz § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) sind die Aufgaben des Notfallsanitäters definiert. „Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.“

Der Notarzt (NA)

Die Person ist ein Arzt mit einer Zusatzqualifikation im Bereich Notfallmedizin. Der Notarzt wird mit einem Transportmittel (Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen zugebracht, um die Person präklinisch (vor dem Krankenhausaufenthalt) zu versorgen.

Die Voraussetzung für den Notarztschein sind eine zwei Jährige Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung, sechs Monate in der Intensivmedizin, Notaufnahme oder Anästhesie tätig und die Teilnahme an einem 80 Stunden Kurs (spezielle Notfallbehandlung). Des Weiteren gehören mind. 50 Einsätze auf einem Notarztwagen mit zu der Qualifikation.

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Rechtlicher und medizinischer Hinweis – Haftungsausschluss unserer medizinischen Themen

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Bei Beschwerden und Symptomen wenden Sie sich bitte persönlich an einem Arzt. Bei bedrohenden Notfällen rufen Sie bitte unverzüglich unter der 112 den Rettungsdienst.