MEDINSTRUKT > Brandschutzbeauftragter im Unternehmen

MEDINSTRUKT > Brandschutzbeauftragter im Unternehmen

Brandschutzbeauftragte tragen erheblich zur Sicherheit in einem Unternehmen bei. Durch die Wahrnehmung des vorbeugenden Brandschutzes sollen Brände und dadurch auch Sach- und Gesundheitsschäden bereits im Vorfeld verhindert werden.

Die Gründe einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen können vielfältig sein. Er kann entweder von der jeweils gültigen Bauordnung beziehungsweise Ihrem Versicherer vorgeschrieben werden oder der Bedarf ergibt sich aus einer durchgeführten Gefährdungsanalyse. Manche Unternehmen bestellen Brandschutzbeauftragte auch präventiv auf freiwilliger Basis ohne konkrete Notwendigkeit.    

Welche konkreten Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter hat, wer überhaupt Brandschutzbeauftragter werden kann und wie die Ausbildung aussieht stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet werden. Eine fachliche Einschränkung gibt es dabei nicht. Egal ob zum Beispiel Techniker, Handwerker oder Kaufleute ohne technische Vorkenntnisse, alle können Brandschutzbeauftragte werden.

Sind besondere Brandgefahren vorhanden, kann für Brandschutzbeauftragte unter Umständen eine besondere Qualifikation empfehlenswert sein. Denkbar wären zum Beispiel ausgebildetes Feuerwehrpersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Studienabsolventen mit dem Schwerpunkt Brandschutz.

Da Brandschutzbeauftrage im Rahmen ihrer Aufgaben große Verantwortung tragen und ihrem Arbeitgeber direkt unterstellt sind, bietet es sich an, erfahrene Mitarbeit mit dieser Aufgabe zu betrauen. Weitreichende Kenntnisse über Betriebsabläufe oder Vorerfahrungen und anderweitige Vorkenntnisse und Ausbildungen im Bereich Brandschutz sollten berücksichtigt werden.

Wer über eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder sogar über ein abgeschlossenes Hochschul- beziehungsweise Fachhochschulstudium Brandschutz mit entsprechend vorhandenen Kenntnissen verfügt, besitzt aufgrund seiner Ausbildung bereits die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten.

Wer bestellt den Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzbeauftragte werden durch den jeweiligen Arbeitgeber bestellt. Die Bestellung erfolgt dabei in schriftlicher Form. Sie umfasst insbesondere die Rahmenbedingungen der Bestellung, den Zuständigkeitsbereich, sowie die konkreten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. 

Ein Arbeitgeber kann auch einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen. Dieser hat vor der Bestellung alle notwendigen Qualifikationen nachzuweisen. Die Bestellung hat, wie bereits beschrieben, schriftlich zu erfolgen. Die Einbindung in alle relevanten internen Abläufe sowie die, bei Bedarf auch kurzfristige, Unterstützung und Beratung im Unternehmen müssen dabei gewährleistet sein.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte unterstehen direkt dem Arbeitgeber und beraten und unterstützen diesen in allen Belangen des Brandschutzes. Insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben wirken sie mit:  

  • Erstellung und Fortführung der Brandschutzordnung
  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren/ Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen sowie der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle der Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmpläne auf Aktualität
  • Räumungsübungen planen, organisieren und durchführen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Mängel melden, Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und überwachen
  • Mitarbeiter in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen, sowie Brandschutzhelfer Aus- und Fortbilden
  • Bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz unterstützen
  • Prüfen der Lagerung/der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Stoffen, zum Beispiel Flüssigkeiten oder Gasen
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der von Flucht- und Rettungswegen auf deren Benutzbarkeit
  • Organisation und Sicherstellung der regelmäßigen Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrolle der Einhaltung von festgelegten Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Arbeitgebers bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern
  • Stellungnahme bei Investitionsentscheidungen, wenn diese die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Unterschied zum Brandschutzhelfer

Der vorbeugend tätig werdende Brandschutzbeauftragte benötigt für seine Aufgaben tiefgreifende Kenntnisse zum Thema Brandschutz. Dafür ist eine entsprechende und umfangreiche Ausbildung erforderlich. Seine Aufgaben umfassen vorbeugende Maßnahmen, die einen Brand oder eine Explosion bereits im Vorfeld verhindern sollen.

Der Brandschutzhelfer hingegen kommt immer dann zum Einsatz, wenn es bereits zu einem Brandereignis gekommen ist. Seine Aufgabe ist es dann die Situation einzuschätzen, soweit möglich Brände zu löschen und professionelle Hilfe anzufordern. Die dafür notwendige Ausbildung umfasst nur einen halben Tag Theorie- und Praxisunterricht.   

Ausbildung des Brandschutzbeauftragten im Überblick

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten wird von verschiedensten Ausbildungseinrichtungen angeboten. Sie umfasst insgesamt 64 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in zwei Modulen, die innerhalb von zwei Jahren absolviert werden sollten. Die gesamte Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen sowie einen praktischen Teil und endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.

Dabei werden im theoretischen Teil rechtliche Grundlagen, Brand- und Gefahrenlehre, die Organisation und die verschiedenen Facetten des Brandschutzes sowie grundlegendes zur Zusammenarbeit mit den verschiedenen im Brandschutz tätigen Organisationen vermittelt. Der praktische Teil beinhaltet den Umgang mit Löschgeräten.

Ein zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten vorgesehener Mitarbeiter kann sich auch für eine verkürzte Ausbildung qualifizieren. Dazu muss er entweder aktiver Angehöriger einer Feuerwehr und mindestens Zugführer sein oder zum Brandschutztechniker mit mindestens 140 Lehreinheiten ausgebildet worden sein. Die Ausbildung verkürzt sich dadurch auf 34 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Das Wissen von Brandschutzbeauftragen muss immer den aktuellen Vorschriften und Regeln entsprechen. Eine regelmäßige Fortbildung ist dafür unerlässlich. Innerhalb von drei Jahren sind daher Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zu besuchen.

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