Sie fahren als Berufskraftfahrer mit Ihrem LKW Ihre gewohnte Strecke bei München. Nur heute ist etwas anders. Sie hören einen lauten Krach und wie Metall aneinander reibt. Dann sehen Sie, wie bereits Teile durch die Luft fliegen und zwei Fahrzeuge direkt vor Ihnen zusammen gestoßen sind direkt vor Ihnen auf der Autobahn um München. Sie machen eine Vollbremsung und der LKW kommt noch vor dem Unfall zu stehen. Als Berufskraftfahrer ist man fast den ganzen Tag mit dem Fahrzeug unterwegs und dadurch besteht ein hohes Risiko an einen Verkehrsunfall zu kommen.
Fortbildungspflicht
Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gibt es eine Fortbildungspflicht nach 5 Jahren Fahrerberuf mit 35 Stunden Weiterbildung. Dabei können aus unterschiedlichen Weiterbildungsbereichen ausgewählt werden. Ein Teil ist der Erste Hilfe Bereich für Berufskraftfahrer. Dies war für unsere Teilnehmer am Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer sehr wichtig.
Der Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle machen nur 10 % aller Verletzungen und Erkrankungen aus. Wenn aber der Arbeitsalltag im Verkehr verbracht wird, steigt damit das Risiko an einen Verkehrsunfall dazu zu kommen sehr an. Als erstes wird dieser natürlich abgesichert. Dabei wurden im Kurs die wichtigen Regeln zum effizienten Absichern einer Unfallstelle besprochen: von dem Warnblinker, über die Warnweste (griffbereit!), bis zum Aufstellen des Warndreieckes. Bei der Frage, wie weit sollte denn das Warndreieck aufgestellt werden, wurde heiß diskutiert und angesprochen, dass es meistens viel zu nach am Unfall steht. Denn das Warndreieck sollte auf der Autobahn mindestens 200 m entfernt stehen, um den nachfolgenden Verkehr auch warnen zu können und eine Chance zum Bremsen zu geben.
Die alte Streitfrage: Der bewusstlose Motorradfahrer und sein Helm
Hierbei gingen die Meinungen im Kurs für Berufskraftfahrer weit auseinander. Manche meinten den Helm nur abnehmen zu können, falls sie zu zweit unterwegs seien, andere würden ihn nie abnehmen bis zu ja klar darf er abgenommen werden. Genau das ist die Lehrmeinung: Jedem bewusstlosen Motorradfahrer darf immer der Helm abgenommen werden, um dann eine Atemkontrolle durchzuführen. Falls der Motorradfahrer atmet, wird er in die Seitenlage gedreht, falls er nicht mehr atmet, wird mit der Herz-Lungen – Wiederbelebung angefangen.
Die Abnahme haben wir mit den Teilnehmern exzessiv trainiert im Kurs in München, bis jeder Teilnehmer sich sicher war bei der Abnahme des Helmes. Auch die Tipps und Tricks bei den neueren Helmen wurden besprochen. Denn jeder neue Helm ist farblich Rot markiert, wo die Verschlüsse sind. Dabei gibt es links und rechts an der Unterseite auch ein „Emergency Band“, womit die Wangenpolster rausgezogen werden können, um die Helmabnahme zu erleichtern.
Die Beatmung des Fremden bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung
Natürlich wurden im Rahmen der Schulung für Berufskraftfahrer ebenso das Thema massive Blutung und der Druckverband, sowie die Herz-Lungen-Wiederbelebung trainiert. Dabei wurde hitzig diskutiert, ob man denn beatmen müsse, falls die andere Person massive Verletzungen im Gesicht hätte. Dabei gibt es nach den Leitlinien der Ersten Hilfe eine klare Aussage: Nein, es muss nicht beatmet werden, jedoch sollte trotzdem mit einer konstanten Thoraxkompression begonnen werden, bis der Rettungsdienst eintritt.
Rechtlicher und medizinischer Hinweis – Haftungsausschluss unserer medizinischen Themen
Unsere Texte, Informationen und Anleitungen auf dieser Seite können nicht den Besuch bei einem Arzt oder die Vorstellung in einer Klinik ersetzen. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, eine medizinische Beratung, Behandlung oder Eingriffe. Unsere Beiträge im Notfallwissen haben ausschließlich einen informativen Charakter. Unsere Beiträge wurden mit großer Sorgfalt recherchiert, dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit aller Informationen übernehmen.
Bei Beschwerden und Symptomen wenden Sie sich bitte persönlich an einem Arzt. Bei bedrohenden Notfällen rufen Sie bitte unverzüglich unter der 112 den Rettungsdienst.