Feuerlöscher gehören in jeden Betrieb, egal welcher Art und Größe, zur Grundausstattung. Dabei ist die richtige Anzahl an Feuerlöschern ebenso wichtig, wie die Wahl des richtigen Löschmittels. Außerdem sind die richtige Kennzeichnung, sowie die Platzierung der Feuerlöscher elementar. Die Regelmäßige Prüfung und Wartung der Feuerlöscher wiederum ist unabdingbar, um die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher jederzeit gewährleisten zu können. So ist immer sichergestellt, dass die Belegschaft im Notfall auftretende Entstehungsbrände wirksam bekämpfen kann.
Erforderliche Anzahl von Feuerlöschern
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass geeignete Feuerlöscher immer in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Die erforderliche Anzahl und die Art von Feuerlöschern in einem Betrieb hängt von der Größe, den baulichen Gegebenheiten, der Brandgefährdung, sowie der im Betrieb vorhandenen Brandlasten ab. Freiflächen müssen bei der Ermittlung der richtigen Löschmittelmenge nicht berücksichtigt werden.
Grundlage zur Ermittlung der ausreichenden Anzahl und der richtigen Art an Feuerlöschern ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Nach der Ermittlung der individuellen Brandgefährdung und der vorhandenen Brandklassen kann bei den Brandklassen A und B auch die richtige Menge an Feuerlöschern anhand dieser Vorschrift ermittelt werden.
Was sind Löschmitteleinheiten?
Anhand von sogenannten Löscheinheiten kann die erforderliche Menge an Löschmittel und damit der Bedarf an Feuerlöschern für die Brandklasse A „Brände fester Stoffe“ und B „Brände flüssiger und flüssig werdender Stoffe“ ermittelt werden. Für die Brandklassen C „Brände von Gasen“ und D „Brände von Metallen“ findet keine Bestimmung des Löschvermögens statt. Bei der Brandklasse F „Brände von Speiseölen und -fetten“ wird zwar das Löschvermögen auf den Feuerlöschern angegeben, es wird jedoch nicht in Löschmitteleinheiten umgerechnet. Man spricht dann von der Grundausstattung mit Feuerlöschern.
Wie viele Feuerlöscher werden benötigt?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ weist dabei in Tabelle 3 der Grundfläche eines Betriebes entsprechende Werte zu, die man als Löschmitteleinheiten bezeichnet. Durch die Tabelle 2 aus derselben Vorschrift lässt sich anschließend anhand der ermittelten Löschmitteleinheiten das entsprechende Löschvermögen für die Brandklassen A und B ausrechnen. Wie viele Feuerlöscher benötigt werden, hängt dabei von der Art der verschiedenen Feuerlöscher ab. Das Löschvermögen wird dabei in Form einer Zahlen-Buchstaben-Kombination auf dem Feuerlöscher angegeben. Für die Grundausstattung werden dabei in der Regel nur Feuerlöscher angerechnet, die über mindestens 6 Löschmitteleinheiten verfügen. Sollen Feuerlöscher mit weniger als 6 Löschmitteleinheiten eingesetzt werden, müssen besondere Anforderungen an die Bedienbarkeit, die Anzahl der Feuerlöscher und die Anzahl der Brandschutzhelfer gestellt werden.
Hat ein Gebäude mehr als ein Geschoss, sind pro Geschoss mindesten 6 Löschmitteleinheiten bereitzustellen.
Ermittlung der Löschmitteleinheit – praktisches Beispiel
Zum besseren Verständnis haben wir eine Beispielrechnung aufgestellt:
- Eingeschossiger, verarbeitender Betrieb
- Brandklasse A
- Grundfläche 800 Quadratmeter
- Normale Brandgefährdung
- -> gemäß Tabelle 3 ergeben sich bei 800 Quadratmetern 30 Löschmitteleinheiten
- Als Feuerlöscher werden 6 Liter Schaumfeuerlöscher mit einem Löschvermögen von 24A pro Feuerlöscher bei der Brandklasse A gewählt -> Ein solcher Feuerlöscher entspricht laut Tabelle 2 neun Löschmitteleinheiten
- Somit sind für diesen Beispielbetrieb als Grundausstattung mindestens 4 der ausgewählten 6 Liter Schaumfeuerlöscher erforderlich (30 : 9 = 3,34 entspricht 4 benötigte Feuerlöscher in der Grundausstattung).
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist jederzeit im Internet zum Nachlesen und für nähere Informationen zum Beispiel zu anderen Brandklassen einsehbar.
Sinnvolle Platzierung von Feuerlöschern
Die Feuerlöscher sind so zu platzieren, dass jederzeit der schnelle Zugriff auf das richtige Löschmittel in ausreichender Menge gewährleistet ist. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ regelt im Punkt 5.3 „Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ einige wichtige Punkte zum Thema Platzierung von Feuerlöschern:
- Feuerlöscher müssen so platziert werden, dass sie leicht erreichbar und gut sichtbar sind.
- Feuerlöscher sollten vorzugsweise im Bereich von Fluchtwegen, Ausgängen, Treppenräumen und Kreuzungspunkten platziert werden.
- Um den bereits oben genannten schnellen Zugriff auf die Feuerlöscher gewährleisten zu können, darf die Entfernung in Form der tatsächlichen Laufweglängen von jedem Punkt bis zum nächsten Feuerlöscher nicht mehr als 20 m betragen.
Sinnvolle Planung, wo CO2-, Pulver- oder Schaumfeuerlöscher platziert werden sollen
Darüber hinaus sollte nicht außer Acht gelassen werden, sich Gedanken darüber zu machen, wo welche Art von Feuerlöschern am sinnvollsten platziert werden können. Dies ist abhängig von der Brandklasse und der verwendeten Feuerlöscher.
Als Beispiel sei hier ein EDV-Raum genannt. Am sinnvollsten wäre die Verwendung eines CO2-Feuerlöschers als nächstgelegener Feuerlöscher. Kohlenstoffdioxid (CO2) eignet sich hervorragend zum Löschen in hochsensiblen elektrischen Anlagen, da sich das CO2 rückstandslos verflüchtigt und elektrisch nicht leitfähig ist. Ein Pulverlöscher hingegen könnte einen wesentlich höheren Schaden anrichten als der Brand selbst, da sich das feine Löschpulver überall, auch in der sensiblen Technik verteilen würde und diese schädigen oder zerstören könnte.
Ein weiteres Beispiel wäre eine Küche, in der es jederzeit zu einem Fettbrand kommen kann. Hier wäre ein Schaumfeuerlöscher als nächstgelegener Feuerlöscher aufgrund des Wasseranteils im Löschmittel ungeeignet, das Löschen eines Fettbrandes mit Wasser ist aufgrund der Gefahr einer Fettexplosion lebensgefährlich. Ein spezieller Fettbrandlöscher, welcher ein spezielles, wasserfreies, Löschmittel auf Salzbasis verwendet, als nächstgelegener Feuerlöscher wäre hier das Mittel der Wahl.
In welcher Höhe sollten Feuerlöscher angebracht werden?
Feuerlöscher müssen so angebracht werden, dass sie von jeder Person ohne große Schwierigkeiten entnommen werden können. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ spricht im Punkt 5.3 „Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ von einer zweckmäßigen Griffhöhe zwischen 0,8 m und 1,2 m.
Kennzeichnung der Feuerlöscher
Die Standorte der Feuerlöscher müssen durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Im Anhang 1 Nr. 5 „Brandschutzzeichen“ der ASR A1.3 ist das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ als rotes Schild mit einem weißen Feuerlöscher-Piktogramm definiert.
Die Kennzeichnung ist so anzubringen, dass diese von allen weithin sichtbar ist. Die Kennzeichnung darf weder verdeckt, verstellt oder übermalt werden.
Sollte sich die räumliche Situation als unübersichtlich darstellen, ist der schnellste Weg zum nächsten Feuerlöscher zusätzlich durch eine Feuerlöscher-Kennzeichnung wie oben beschrieben in Verbindung mit einem weißen Richtungspfeil auf rotem Grund zu kennzeichnen.
Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ mit Richtungspfeil
Prüfung und Wartung von Feuerlöschern
Damit Feuerlöscher stets einwandfrei funktionstüchtig sind, ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Feuerlöscher erforderlich. Sofern keine Sondervorschriften spezielle Prüfungs- und Wartungsintervalle vorsehen, ist der Feuerlöscher spätestens alle zwei Jahre zu warten und auf die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Spätestens alle zehn Jahren ist eine Festigkeits- und Druckprüfung durchzuführen und nach 20 bis 25 Jahren sollte der Feuerlöscher spätestens der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Die Fristen können jedem einzelnen Feuerlöscher anhand der Prüfplaketten und den jeweiligen Herstellerangaben entnommen werden.
Sofern ein Feuerlöscher ausgelöst wurde, ist dieser umgehend, auch außerhalb der Prüfungs- und Wartungsintervalle, einer Prüfung und Wartung zuzuführen. Keinesfalls darf ein benutzter Feuerlöscher ohne vorherige Überprüfung wieder an seinen Platz zurückgebracht werden, auch dann nicht, wenn nur wenig Löschmittel abgegeben wurde. Der Feuerlöscher ist nach Gebrauch ohne vorherige Überprüfung nicht einsatzbereit.
Die Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern hat in jedem Fall von Spezialfirmen mit den entsprechenden sachkundigen Mitarbeitern zu erfolgen. So ist jederzeit gewährleistet, dass die Überprüfung nach den aktuellen Richtlinien erfolgt und Ihre Feuerlöscher stets Einsatzbereit sind.
Rechtlicher und medizinischer Hinweis – Haftungsausschluss unserer medizinischen Themen
Unsere Texte, Informationen und Anleitungen auf dieser Seite können nicht den Besuch bei einem Arzt oder die Vorstellung in einer Klinik ersetzen. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, eine medizinische Beratung, Behandlung oder Eingriffe. Unsere Beiträge im Notfallwissen haben ausschließlich einen informativen Charakter. Unsere Beiträge wurden mit großer Sorgfalt recherchiert, dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit aller Informationen übernehmen.
Bei Beschwerden und Symptomen wenden Sie sich bitte persönlich an einem Arzt. Bei bedrohenden Notfällen rufen Sie bitte unverzüglich unter der 112 den Rettungsdienst.