MEDINSTRUKT > Sammelstelle bei der Evakuierung

MEDINSTRUKT > Sammelstelle bei der Evakuierung

Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum es in einem Betrieb, einer Behörde, einem Supermarkt, einem Kaufhaus oder auch einem Museum zu einem Evakuierungsalarm kommen kann. Dabei ist es völlig irrelevant, um welche Art von Betrieb es sich handelt oder welche Produkte in einem Kaufhaus angeboten werden, ein Feueralarm kann jeden treffen. In speziellen Unternehmen, zum Beispiel in der chemischen Industrie, können Evakuierungsalarme auf austretende gefährliche Stoffe zurückgeführt werden. Auch terroristische Ereignisse können unter Umständen zu Evakuierungsalarmen führen. Jeder Mitarbeiter im Unternehmen muss wissen wo die Sammelstelle ist.

Eines ist jedoch allen gemein, dass für die Mitarbeiter, Kunden und Besucher eine geeignete und sichere Stelle vorhanden und bekannt sein muss, an der sich diese sammeln und in Sicherheit auf Hilfe warten können.

Sammelpunkt wird zur Sammelstelle

Im betrieblichen Brandschutz wird seit einigen Jahren nicht mehr der Begriff Sammelpunkt verwendet, sondern Sammelstelle. Ein Fakt der sich allerdings noch nicht wirklich verbreitet hat, da die meisten noch den Begriff Sammelpunkt nutzen.

Was ist eine Sammelstelle

Als Sammelstelle (früher auch als Sammelpunkt oder Sammelplatz bezeichnet) wird ein sicherer Punkt oder Platz bezeichnet, an welchem sich von einem möglichen Evakuierungsalarm betroffene Personen treffen, um in Sicherheit auf Hilfe durch zum Beispiel die Polizei, die Feuerwehr oder den Rettungsdienst zu warten.

Die Sammelstelle muss hierzu in einem sicheren Bereich errichtet werden, welcher von allen betroffenen Personen schnell und sicher erreicht werden kann. Die Sammelstelle muss hierzu entsprechend gekennzeichnet sein.

Um eine möglichst schnelle und reibungslose Evakuierung im Ernstfall gewährleisten zu können, sollten neue Mitarbeiter umgehend unterwiesen und regelmäßige Evakuierungsübungen durchgeführt werden. Dabei auftretende Missstände können so umgehend abgestellt werden.

Verhalten an der Sammelstelle

Neben dem sicheren Warten auf Hilfe, sollte soweit möglich, am Sammelpunkt bereits eine erste Vollzähligkeitskontrolle durchgeführt werden. Hierfür ist es notwendig, dass die für einen bestimmten Bereich verantwortlichen Mitarbeiter oder Führungskräfte immer über die korrekte Anzahl an Personen in Ihrem Bereich informiert sind. Dies stößt naturgemäß immer dort an Grenzen, wo die Anzahl der sich vor Ort befindlichen Personen nicht immer bekannt ist oder ständig variiert. Dies kann zum Beispiel in Einzelhandelsunternehmen, Museen oder Behörden der Fall sein, wo nur die Anzahl der Mitarbeiter bekannt ist, die Anzahl der Kunden oder Besucher jedoch nicht. Hier bietet es sich an der Sammelstelle an, die sich dort befindlichen Personen zu befragen ,um festzustellen, ob sich eventuell noch Personen im Gebäude befinden.

Ist eine verantwortliche Person für die Sammelstelle eingeteilt oder verfügt der Betrieb über Brandschutz- und/oder Evakuierungshelfer, können diese alle für die Feuerwehr wichtigen Informationen Sammeln und an diese weitergeben. Da solche Informationen für das weitere Vorgehen der Feuerwehr entscheidend sein können, zum Beispiel ob und wo nach einer vermissten Person gesucht werden muss, müssen Vollzähligkeitskontrollen gewissenhaft und mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Mitarbeit und gegebenenfalls auch Kunden oder Besucher im Falle eines Evakuierungsalarms gewissenhaft das Gebäude verlassen und sich zur Sammelstelle begeben und dort bleiben. Leider kommt es häufiger vor, dass Evakuierungsalarme aus der (falschen) Annahme heraus, es handle sich doch sicher nur wiederum einen Fehl- oder Probealarm, nicht befolgt werden und Personen das Gebäude nicht verlassen. Auch werden immer wieder Sammelstellen verlassen, um zum Beispiel „nur“ mal eben nebenan einen Kaffee zu trinken oder für die Wartezeit etwas zu Essen zu holen. Evakuierungsalarmen ist jedoch immer Folge zu leisten, die Gefahr, dass es sich um einen „scharfen“ Alarm mit Gefahr für Leib und Leben handeln könnte ist viel zu groß. Eingeteilte Räumungshelfer oder Brandschutz- und/oder Evakuierungshelfer sollten daher immer, soweit es die Situation zulässt (Eigenschutz geht immer vor!), kontrollieren ob alle das Gebäude oder den Bereich verlassen haben und niemand zurückbleibt. Die Sammelstelle darf nie ohne vorherige Absprache mit der zuständigen Person oder den Brandschutz- und/oder Evakuierungshelfern verlassen werden und sollte auch nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Verletzten oder Erkrankten Personen kann an der Sammelstelle durch Ersthelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe geleistet werden, eintreffende Rettungskräfte werden, vor allem in der Anfangsphase, in die Lage vor Ort durch die zuständigen Personen oder die Brand- und/oder Evakuierungshelfer eingewiesen und stehen dort für die Einsatzleitung zur Verfügung.

Kennzeichnung von Sammelstellen

Gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ist für die Kennzeichnung einer Sammelstelle das Rettungszeichen E007 des Anhangs 1 anzubringen. Es zeigt eine Gruppe von Personen, umrahmt von vier weißen Pfeilen auf grünem Untergrund. Das Rettungszeichen ist für alle gut und weithin sichtbar anzubringen und darf weder verstellt, überwachsen oder in anderer Weise verdeckt sein. Der Betrieb hat für die korrekte Anbringung des Rettungszeichens zu sorgen.

Leider dürfte einem Großteil der Bevölkerung die Bedeutung des Piktogramms unbekannt sein, es könnte sogar mit einem Treffpunkt verwechselt werden, wie man ihn zum Beispiel an einem Bahnhof vermuten würde. Dies unterstreicht, wie wichtig Unterweisungen und regelmäßige Übungen sind.

Rettungszeichen E007 Sammelstelle

Rettungszeichen E007 „Sammelstelle“

Der richtige Standort für die Sammelstelle

Der richtige Standort einer Sammelstelle ergibt sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung für das betreffende Gebäude oder dem gesamten Betrieb. Grundsätzlich muss die Sammelstelle aber einige wichtige Vorrausetzungen erfüllen:

  • Der Platz der Sammelstelle muss von allen schnell und sicher über die Fluchtwege erreichbar sein.
  • Soweit möglich sollte eine zentrale Sammelstelle eingerichtet werden, welche groß genug für die entsprechende Anzahl an Personen ist. Dies erleichtert zum Beispiel die Vollzähligkeitskontrolle, ohne dass Informationen von verschiedenen Sammelstellen zusammengetragen werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Informationen dadurch verloren gehen, verringert sich hierdurch.
  • Die Sammelstelle muss außerhalb jeglichen Gefahrenbereichs eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass keine Gefahren durch zum Beispiel ein brennendes Gebäude oder herabfallende Trümmer bestehen dürfen. Die Sammelstelle sollte außerdem abseits von Verkehrswegen eingerichtet werden, um einerseits keiner Gefahr vor fließendem Verkehr ausgesetzt zu sein und andererseits anfahrende Rettungskräfte nicht zu behindern.
  • Eine befestigte und möglichst ebene Fläche verringert die Verletzungsgefahr durch zum Beispiel Stolpern und ermöglicht gleichzeitig die Versorgung von Hilfsbedürftigen oder verletzten Personen (hinsetzen und hinlegen möglich). Außerdem werden dadurch die An- und Abfahrt des Rettungsdienstes und gegebenenfalls notwendige weitere Evakuierungsmaßnahmen erleichtert.

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